Förderwegweiser
Berlin
Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Gewerbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen. Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensübernahme/MBO).
Es werden Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken.
Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, zum Kauf von Geschäftsanteilen.
Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: Bis zu 1,25 Mio. EUR von der BürgschaftsBank Berlin für max. 80 % eines Kredites, ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Avals oder Kredites. Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (besondere Eingrenzungen).
Formgebundene Antragstellung über die Hausbank. Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Antragstellung wird ein Antragsentgelt fällig. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.
nein
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/03_bmv_direkt/index.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 175.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/02_bmv_express/index.html https://www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und/oder Vorhaben in Schleswig-Holstein. Der Creditreform-Index des Antragstellers darf maximal 349 betragen.
Es dürfen keine Negativmerkmale der wirtschaftlich verantwortlich handelnden natürlichen Person vorliegen.
Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen ist ausgeschlossen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens muss positiv sein.
Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen. Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt 25.000 bis 250.000 EUR je Vorhaben bei einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
eingeschränkt
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/bestehende-unternehmen/?sword_list%5B0%5D=bürgschaften&sword_list%5B1%5D=bestehende&sword_list%5B2%5D=unternehmen
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein.
Die Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung. Dies wird durch die Bereitstellung der Mittel als Nachrangdarlehen erreicht, wodurch die Aufnahme von weiteren Darlehen erleichtert werden soll.
Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.
Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 25.000 und 150.000 Euro bereit (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gilt aus beihilferechtlichen Gründen ein verminderter Höchstbetrag von 100.000 Euro). Dieser wird in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Außerplanmäßige Rückzahlungen sind nicht zulässig. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festschrieben.
Anträge werden auf dem bereitgestellten Antragsvordruck bei einem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.
ja
Die Förderung verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation bei Kleinunternehmen und Freiberuflern, um die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen/306918
Hessen
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Das Darlehen dient zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs, der im Zusammenhang mit einer Existenzgründung steht. Außerdem können Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden.
Im Programm „GuW Hessen – Gründung (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit, für Darlehen mit längeren Laufzeiten für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio.
Die Konditionengestaltung der WIBank entspricht dem risikogerechten Zinssystem der KfW. Euro.
Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.
nein
GuW Hessen ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich gründen, wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/guw-gruendung/gruendungs--und-wachstumsfinanzierung-hessen---gruendung--erp--/306906
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).
Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise gilt für kurzarbeitende Betriebe: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeits-Phase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Verbundausbildungsplatz 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.
nein
Dieses Programm unterstützt Ausbildungsbetriebe, die sich zusammenschließen und kann so zu einer hohen Ausbildungsqualität im Tourismus beitragen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-im-verbund-ausbildung-teilen/
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
- Mietwagen und Leihfahrzeuge
- unternehmenseigene Fahrzeugflotten
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Der Bundesanteil am Umweltbonus (Festbetragsfinanzierung) beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 3 000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 2 500 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem reinen Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 2 250 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 1 875 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
nein
Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen leistet der Umweltbonus einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft durch den Autoverkehr. Der von Reisenden und touristischen Unternehmen induzierte Verkehr kann dadurch nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Schleswig-Holstein
Private Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein, die durch die Corona-Krise in den Monaten Juli bis Dezember 2020 voraussichtlich einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % erwarten (verglichen mit dem zweiten Halbjahr 2019).
Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Ebenso werden exportbezogene Tätigkeiten nicht gefördert. Für den gewerblichen Straßengüterverkehr bestehen eingeschränkte Fördermöglichkeiten.
Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.
Förderung von nur durch die Corona-Krise bedingten, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits beantragte oder bewilligte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt sind oder werden.
Darlehen ab 100.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten).
Zinssatz: Zinslos für die ersten fünf Jahre.
Laufzeit: fünf Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre).
Die Antragstellung kann nur über die Hausbank an die IB.SH erfolgen.
Die Hausbank bestätigt und plausibilisiert den erwarteten Umsatzausfall von mindestens 50 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019, ggf. unter Einbindung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers.
Die Hausbank sendet den Antrag an die zentrale E-Mail Adresse haertefallfonds[at]ib-sh.de.
ja
Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand unterstützt private Unternehme, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dies erfolgt durch Darlehen für zu erwartede Umsatzausfälle für krisenbedingte zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/