Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
Existenzgründungen, Selbständigkeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
ja
Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit dar.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
bundesweit
Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung und Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiges, nachrangiges Darlehen. Die durchleitenden Banken werden von den Risiken durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Es können bis zu 30% (alte Länder) beziehungsweise 40% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions-und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50% (neue Länder und Berlin) finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 500.000 Euro pro Antragsteller. Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 Euro nicht übersteigt.
Anträge können über jedes Kreditinstitut an die KfW Bankengruppe gestellt werden.
ja
Das Programm ERP-Kapital für Gründung ermöglicht eine anteilige Vorhabensfinanzierung für Gründer, Freiberufler und Mittelständler, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Kapital-f%C3%BCr-Gr%C3%BCndung-(058)/
bundesweit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmensgründer und Freiberufler.
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben (Investitionen, Betriebsmittel).
Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 25 Mio. EUR pro Innovations-und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Mio. EUR pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Beantragung des Kredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner in der Nähe des Unternehmenssitzes.
ja
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. EUR, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR.
Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen. Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig.
Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen.
Die Beteiligung kann in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR betragen, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EUR möglich.
Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 12,5 Jahre.
Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100% der Beteiligungssumme.
Beteiligungsnehmer können Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
ja
Mit Hilfe dieses Programms wird Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Eigenkapital erleichtert, indem die KfW den Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche eine Beteiligung am Unternehmen erwerben, günstige Refinanzierungskredite gewährt.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/ERP-Beteiligungsprogramm-(100-104)/
Baden-Württemberg
31.12.2023
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
– natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg,
– LEADER-Aktionsgruppen aus Baden-Württemberg, soweit sie als eingetragener Verein, Bürgerstiftung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert sind.
Die in LEADER förderfähigen Projekte zur Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien umfassen u.a. folgende Maßnahmen:
– Förderung der Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen,
– Förderung des Fremdenverkehrs,
– Projekte im Bereich „Kunst und Kultur”,
– Naturschutz – Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und Entwicklung der Naturlandschaft (LPR)
Barrierefreie Ferienwohnungen; Fahrradabstellanlagen; virtuelle Themenwanderwege
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens dürfen höchstens 1 Mio. EUR betragen. Je nach Vorhaben gelten besondere Bagatellgrenzen.
Das Förderverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben. Projektanträge von natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sind im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe bei dem Regionalmanagement der jeweils zuständigen LEADER-Aktionsgruppe zu stellen.
eingeschränkt
LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit der LEADER-Förderung wird die ländliche Entwicklung in Baden-Württemberg vorangetrieben. Davon profitiert auch der Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : LEADER Aktionsgruppe Baden-Württemberg; zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/LEADER
Sachsen
Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen.
Materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens, Lohnausgaben für die durch das Investitionsvorhaben direkt geschaffenen Arbeitsplätze.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden. Der Förderhöchstsatz beträgt: für kleine Unternehmen 40 %, mittlere Unternehmen 30 %, große Unternehmen 20 %.
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
nein
Bei Investitionen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft ist der Nachweis der in der Förderrichtlinie genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen (z. B. DEHOGA, DTV, Bett+Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie ausreichend. Auf dem Gebiet des Tourismus können Investitionsvorhaben gefördert werden, die auf die Entwicklung innovativer Produkte oder auf die Ergänzung bereits vorhandener Produkte zielen. Sie müssen zur Erhöhung der Übernachtungszahlen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen oder zur Saisonverlängerung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/gemeinschaftsaufgabe-(grw)-investitionszuschuss.jsp#tab_program_examples
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 125.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 500.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
nein
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge technologieorientierte Unternehmen (bis fünf Jahre nach Gründung), die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR erreichen.
Mitfinanziert werden die Kosten der Gründung, der Entwicklung von Produkten (einschließlich Referenzanlagen und Prototypen) und Verfahren sowie Markteinführungskosten und Investitionen im Rahmen von Early-Stage-/Start-up-Finanzierungen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung und offene Beteiligungen sind ebenfalls möglich. Die Beteiligungshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR.
Anträge können mit einem Antragsvordruck über die Hausbank oder direkt bei der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gestellt werden.
nein
Die MGB begletet Unternehmen mit innovativen Technologien und neuen Geschäftsmodellen – mit unternehmerischer Erfahrung und dem Wissen aus langjähriger Investorentätigkeit.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/venture-capital/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Gefördert werden Innovationsvorhaben in folgenden Phasen:
– Konzeptionsphase: Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der FuE-Tätigkeit,
– Forschungs- und Entwicklungsphase: Entwicklung eines neuen Produktes/Produktionsverfahrens (inkl. technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,
– Aufbauphase: Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen,
– Expansionsphase: Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.
Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Gastronomie
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 2,5 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an die Bayern Kapital GmbH zu stellen.
eingeschränkt
Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Bayern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als ein Jahr) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Mitfinanziert werden Kosten und Investitionen insbesondere für
– die Entwicklung eines ersten Prototyps bzw. eines „proof of concept” inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen,
– Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen,
– Machbarkeitsstudien für Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen,
– Patent-, Markt- und Wettbewerbsrecherchen,
– Aufwendungen des Business-Experten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung. Grundsätzlich wird eine gemeinsame Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds und den Seedfonds Bayern (Clusterfonds Seed) angestrebt. Die Beteiligung ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die Höhe beträgt bis zu 750.000 EUR, davon maximal 500.000 EUR durch den High-Tech Gründerfonds und maximal 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Gemeinsame Folgefinanzierungen sind möglich, davon max. 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Der Seedfonds Bayern extended ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Im Einzelfall ist auch eine typische stille Beteiligung möglich. Die Höhe der Beteiligung beträgt hierbei bis zu max. 500.000 EUR.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zusammen mit einer Stellungnahme des Coaches bzw. des Privatinvestors an dieBayern Kapital GmbH zu richten.
nein
Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de