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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

557 Treffer:
Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe  

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) unterstützt die Verstärkung der Eigenkapitalausstattung von Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Gewerbe), die seit mindestens fünf Jahren bestehen und einen Jahresumsatz bis maximal 5 Mio. EUR haben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und maximal 100.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die

Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Stille Beteiligungen sind ein flexibles, breit einsetzbares Finanzierungs- instrument, mit dem mittelständische Unternehmen ihren Finanzierungsmix optimieren können.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, in deren Betriebsstätte überwiegend Produkte hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden. Antragsberechtigt für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sind Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Ämter sowie andere juristische oder natürliche Personen, die steuerbegünstigte Ziele verfolgen oder die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen; Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt); Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5 Mio. EUR je Vorhaben; Maßnahmen der Energieeffizienz und im Bereich der erneuerbaren Energien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, können mit weiteren 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden; Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen werden subsidiär gegenüber einer Finanzierung aus dem Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden in der Regel vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung  

Die BayBG, die Bürgschaftsbank Bayern und die LfA Förderbank Bayern unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen bei der Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.

Der Bürgschaftssatz beträgt einheitlich 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.

Weitere Informationen  
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur direkten oder indirekten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen; Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung; Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien; investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität; Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien; Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, Energiemanagementuntersuchungen; Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel bis zu 50%, im Ausnahmefall bis zu 60%, und bei Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland  

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • http://www.bbs-saar.de/
 
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als fünf Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)

mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch eine Beteiligung.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
  • https://kbg-saar.de/
 
Business Angels Gründerfonds  

Das Saarland stellt der Sparkasse Saarbrücken aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative” Darlehensmittel zur Förderung von Existenzgründungsvorhaben zur Verfügung. Die Sparkasse verwaltet die zur Verfügung gestellten Mittel treuhänderisch im Rahmen eines revolvierenden Sonderfonds.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Startkapital-Programm des Saarlandes  

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die SIKB Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung. Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.

Weitere Informationen  
Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)  

Das Saarland fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Das Unternehmen muss

– mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,

– die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder

– einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Was wird gefördert?

– Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,

– Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie

– allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Beispiele

Entwicklung und Angebot von Tourismusaktivitäten sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten, z.B. Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, Straußwirtschaft oder Hofcafé

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare spätestens bis zum 1. Januar eines Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4

einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt werden. Angebote für Touristen können hierbei Diversifizierungsmöglichkeiten darstellen.

Weitere Informationen  
Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe  

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden überwiegend kleine und mittelständische Beherbergungsbetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen und Campingplätze). Die Betriebe müssen nach Abschluss der Maßnahme über mind. 25 Gästebetten in Zimmern mit zeitgemäßer Asusstattung verfügen und spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Vorhabens mindesetn 30% des Umsatzes der Betriebsstätte mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
 
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