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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

429 Treffer:
ELBE - Electrify Buildings for Evs  

ELBE strebt die Schaffung von zunächst bis zu 7.400 Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes an. Im Fokus werden hierbei Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien sowie auf gewerblich genutzten Flächen (Werksgelände oder Firmenarealen) stehen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen (aber auch Kirchen, Vereine, Stiftungen) als Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Standorten in Hamburg sowie Hamburger Hochschulen / Forschungseinrichtungen; Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Hardwarebeschaffung/-leasing (Ladeeinrichtung); Make-Ready-Kosten (vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses, Anbindung an IT-Backend); Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung; Betrieb während des Forschungsvorhabens

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt mindestens 40 % der förderfähigen Kosten. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich die Förderung auf 50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen auf 60 %.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck, Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Projekts ELBE ist es, eine Vielzahl von Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes zu installieren, zu erproben und im Betrieb zu analysieren.

Weitere Informationen  
KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).

- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Aus­legung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

- Intelligente Mobilität

- Digitale Gesellschaft

- Gesundes Leben

Beispiele

"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben

"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.

 

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

 

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.

Weitere Informationen  
Digital Content Funding (DCF)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung innovativer und qualitätsvoller Medienapplikationen mit filmrelevanten interaktiven Inhalten. Dazu zählen Online, Mobile und Serious Games ebenso wie Augmented Reality Apps, Virtual Reality Experiences, crossmediale Filmprojekte, Softwareanwendungen und neu entwickelte interaktive Hardware.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Entwickler und Unternehmen, die im audiovisuellen und/oder Multimediabereich tätig sind.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Vorhaben in den Bereichen:

– Konzeptentwicklung,

– Prototypenentwicklung,

– Produktion,

– Vertrieb.

Beispiele

Augmented-Reality-App für junge Museumsbesucher

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, in Ausnahmefällen als Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auch wenn mit diesem Programm die Games-Branche in Baden-Württemberg gestärkt werden soll, so können dadurch auch wertvolle Multimediaanwendung für den Tourismus entstehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
  • https://dcf.mfg.de/
 
Weiterbildungsfinanzierung 4.0  

Die L-Bank stellt zinsvergünstigte Kredite für die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bereit, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen. In der Corona-Krise kann das dieses Angebot zur beruflichen Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden (auch zur Vermeidung von Kurzarbeit) genutzt werden.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen.

Beispiele

Kurs- und Prüfungsgebühren, Studiengebühren, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial, Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen. In der Regel wird eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 EUR pro zu qualifizierendem Beschäftigten ohne Kostennachweis gewährt. Bei höheren (nachgewiesenen) Kosten können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Unternehmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der LfA  

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Produktions- und Absatzgenossenschaften sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen, in Bayern.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden:

– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,

– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,

– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,

– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,

– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%. Es ist ein Bürgschaftsbetrag bis zu 5 Millionen Euro möglich. Als Voraussetzung für eine Betriebs­mittel­bürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vom Kreditnehmer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt in zweifacher Ausfertigung bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen.

Ist die Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Bürgschaft zu gewähren, so leitet sie eine Antragsausfertigung mit Unterlagen und ihrer Bereitschaftserklärung an die LfA Förderbank Bayern

weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
  • http://www.lfa.de
 
Investivkredit  

Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen für Wachstumsvorhaben an kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe in Bayern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil des Investivkredites beträgt 100% des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme auf dem Vordruck 100 über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU, die Wachstumsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro finanzieren wollen, erhalten mit dem Investivkredit günstige Konditionen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite  

Absicherung von Krediten, soweit keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten durch die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer gestellt werden können.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Gewerbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen. Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensübernahme/MBO).

Was wird gefördert?

Es werden Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken.

Beispiele

Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, zum Kauf von Geschäftsanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: Bis zu 1,25 Mio. EUR von der BürgschaftsBank Berlin für max. 80 % eines Kredites, ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Avals oder Kredites. Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (besondere Eingrenzungen).

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung über die Hausbank. Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Antragstellung wird ein Antragsentgelt fällig. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 175.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
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