Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Gewerbe), die seit mindestens fünf Jahren bestehen und einen Jahresumsatz bis maximal 5 Mio. EUR haben.
Förderfähig sind Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und maximal 100.000 EUR.
Anträge sind an die
Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) zu stellen.
nein
Stille Beteiligungen sind ein flexibles, breit einsetzbares Finanzierungs- instrument, mit dem mittelständische Unternehmen ihren Finanzierungsmix optimieren können.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- http://www.baybg.de/unsere-leistungen/kapital-fuer-handwerk-handel-und-gewerbe.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, in deren Betriebsstätte überwiegend Produkte hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden. Antragsberechtigt für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sind Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Ämter sowie andere juristische oder natürliche Personen, die steuerbegünstigte Ziele verfolgen oder die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen; Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt); Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
Darlehen; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5 Mio. EUR je Vorhaben; Maßnahmen der Energieeffizienz und im Bereich der erneuerbaren Energien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, können mit weiteren 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden; Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen werden subsidiär gegenüber einer Finanzierung aus dem Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Anträge sind formgebunden in der Regel vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen
ja
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/GRW-Ergaenzungsdarlehensfinanzierung/index.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Investitions- und Betriebsmittelbedarf
Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.
Der Bürgschaftssatz beträgt einheitlich 80% der Darlehenssumme.
Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.
ja
Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern; Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de/kombiprodukt-buergschaft-und-beteiligung/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.
Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen; Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung; Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien; investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität; Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien; Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, Energiemanagementuntersuchungen; Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Zuschuss; Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel bis zu 50%, im Ausnahmefall bis zu 60%, und bei Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen
nein
Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/index.html
Saarland
Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes
Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.
Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.
Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.
ja
Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- http://www.bbs-saar.de/
Saarland
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als fünf Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)
mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Erweiterung der Eigenkapitalbasis.
Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte
Die Förderung erfolgt durch eine Beteiligung.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH zu stellen.
ja
Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/
Saarland
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.
Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.
ja
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Business Angels Netzwerk Saarland (BANS)
- https://www.business-angels-saarland.de/
Saarland
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.
Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.
Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.
ja
Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_startkapitalprogramm_existenzgruendung
Saarland
31.12.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Das Unternehmen muss
– mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,
– die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
– einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
– Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
– Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie
– allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Entwicklung und Angebot von Tourismusaktivitäten sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten, z.B. Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, Straußwirtschaft oder Hofcafé
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare spätestens bis zum 1. Januar eines Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4
einzureichen.
eingeschränkt
Mit diesem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt werden. Angebote für Touristen können hierbei Diversifizierungsmöglichkeiten darstellen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4
- https://www.saarland.de/SID-2F350BE4-5801DC77/126613.htm
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden überwiegend kleine und mittelständische Beherbergungsbetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen und Campingplätze). Die Betriebe müssen nach Abschluss der Maßnahme über mind. 25 Gästebetten in Zimmern mit zeitgemäßer Asusstattung verfügen und spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Vorhabens mindesetn 30% des Umsatzes der Betriebsstätte mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.
Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
nein
Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0