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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

635 Treffer:
NMittelstand  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fördert überwiegend mittlere Unternehmen (KMU) durch Beteiligungskapital, um die Marktchancen der Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen jetzt und für die Zukunft auszubauen sowie Folgeinvestitionen zu sichern .

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,

Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligungen

 

NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung

Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro

 

Offene Beteiligungen

NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft

Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen

Keine feste Laufzeit

Investitionshorizont mindestens sieben Jahre

 

Details siehe Link

Bewerbungsverfahren

Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
NBeteiligung  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellt Unternehmen Beteiligungskapital für Investitionen bei wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf sowie zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen zur Verfügung.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen

Beispiele

Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist; Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.

Weitere Informationen  
MikroSTARTer Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmensgründungen und -nachfolgen insbesondere von Kleinstgründern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Was wird gefördert?

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen

Beispiele

Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro

 

- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;

 

Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.

Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.

Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.

Weitere Informationen  
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne  

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)

- Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden

- Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen

- Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen

- Leistungen Beauftragter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes

Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich

Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel

Bewerbungsverfahren

Es wird darum gebeten, dass sich Interessenten vor Antragstellung persönlich und individuell von den Ämtern für regionale Landesentwilcklung beraten lassen.

 

Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hinterlegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Stadt- und Ortszentren zu erhalten, fördert die niedersächsiche Landesregierung Städte und Gemeinden, die sich selbst als attraktive und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur positionieren möchten.

Weitere Informationen  
Tourismusförderrichtlinie  

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für die Förderung touristischer Maßnahmen. Ziel ist die Förderung touristischer Projekte, die zur Steigerung der Attraktivität einer touristischen Region und somit auch der Gästezahlen und der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen. Touristische Infrastrukturen für einen nachhaltigen Qualitätstourismus sollen vorrangig aufgewertet und dort, wo sinnvoll und fachlich geboten, neu geschaffen werden. Insgesamt soll die Entwicklung des Tourismus — einer der Leitmärkte der niedersächsischen Wirtschaft — unterstützt werden. Hinweis: Derzeit können in diesem Förderprogramm nur eingeschränkt Bewilligungen stattfinden, da ein einzuführendes Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Fördervorhaben noch in der Entwicklung ist.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung:

 

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten (s. Anlage 1 der Richtlinie), sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist

- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 65% im SER-Gebiet oder 70% im ÜR-Gebiet

 

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

 

Förderung beträgt maximal 3 Mio. Euro im ÜR-Gebiet, sowie in GRW-Fördergebieten, grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im SER-Gebiet.

 

Informationen zu SER- und ÜR-Gebieten:

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen: portal.nbank.de/site/

 

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),

Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann für Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung beantragt werden. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Weitere Informationen  
Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke  

Das Programm fördert die niedersächsischen Natur- und Geoparke mit dem Ziel, die Qualität der Einrichtungen und somit den Erhalt des Natur- und Kulturerbes in Niedersachsen zu garantieren.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Niedersächsische Natur- und Geoparke.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Beschaffung, Herstellung, Vergütung von Werkverträgen und Sachausgaben, darunter:

 

- Personalausgaben der Natur- und Geoparke

- Maßnahmen wie: Umsetzung des Natur- und Geoparkplanes, Evaluierung, Teilnahme an Qualitätszertifizierungen und Revalidierungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

- Ausgaben für die Aufstellung und Fortschreibung eines Natur- oder Geoparkplans, eine trägerübrgreifende Geschäftsstelle und weitere Ausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der NBank eingereicht werden.

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm wird der Erhalt des Natur- und Kulturerbes des Landes NIedersachsen unterstützt.

Weitere Informationen  
Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer  

Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen können gefördert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Niedersächsische Gebietskörperschaften, Niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind

Was wird gefördert?

Qualifizierte Beratungen für KMU, Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung), begleitende Maßnahmen, Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater), Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten), Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahren

Beispiele

Beratungen zu den Themen:

Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen; Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen

Aufschlussgespräche:

Erfassung des Unterstützungsbedarfs; Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen; Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern; Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern; Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten; Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung

begleitende Maßnahmen:

Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse; Projektmanagement, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern; Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe bis zu 40 % im SER-Gebiet oder bis zu 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben; Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %; Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre;

Abrechnung von Aufschlussgesprächen und qualifizierten Beratungen in Form von Tagewerken; Für Fremddienstleister darf ein Tagewerk maximal 1.200 Euro inkl. MwSt. betragen; Abrechnung qualifizierter Beratungen mit maximal 10 Tagewerken pro Förderjahr und je Unternehmen

 

Einteilung Gebiete in SER und ÜR:

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über das Kundenportal der NBank:

www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden Niedersächsische Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind, gefördert. Gefördert werden die qualifizierte Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer sowie vor- und nachbereitende Leistungen der Beratungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Unterhaltskosten

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 262 EUR monatlich zuzüglich 135 EUR für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Stand: 04.04.2024). Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Thüringer Mikrodarlehen  

Existenzgründer:innen und junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) können das Mikrodarlehen nutzen für betriebsbedingte Ausgaben für die Gründung, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

- Existenzgründer:innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler:innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt

- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende:r Gesellschafter:in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge

- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge

- Bei mehreren Gesellschafter:innen als Antragsteller:innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich

Was wird gefördert?

Mit dem Mikrodarlehen können Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsbetrag:

- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro

- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro

 

Laufzeiten:

- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre

- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden

Bewerbungsverfahren

Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.

thex.de/enterprise

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Darlehen zur Finanzierung betriebsbedingter Ausgaben in der Gründungsphase, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge

Weitere Informationen  
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst  

Der Freistaat Thüringen gewährt mit der Richtlinie Zuwendungen für die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst, für Geschäftsstellen und Investitionen sowie für die individuelle Künstlerförderung.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte

mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.

- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).

- Stipendien

- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien

- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

 

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Zuwendungen bis einschließlich 8.000 EUR können in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Geschäftsstellenförderungen werden unabhängig von der Höhe der Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung vergeben.

 

Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere für Restaurierungen und Ankäufen von Kulturgut) auch gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 7.500 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 15. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen.

Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)

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