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Verlängerung der Corona-Härtefallhilfen bis März 2022

Der Förderzeitraum der Corona-Härtefallhilfen des Bundes und der Länder wurde bis März 2022 verlängert. Anträge für den neuen Förderzeitraum können seit dem 06. Januar 2022 gestellt werden. 

Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind und keinen Anspruch auf die bestehenen Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen haben. Weitere Informationen finden Sie hier im Förderwegweiser und auf der offiziellen Webseite des Förderprogramms.

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