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Unterstützung der Bürgschaftsbanken für Reiseveranstalter ab dem 01. Novemeber 2021 - auch im Rahmen des DRSF

Ab dem 1. November 2021 muss sich jeder Reiseanbieter, der in Deutschland über EUR 10 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern. Der Absicherungsvertrag umfasst in der Aufbauphase des Fonds eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % des prognostizierten Umsatzes für 2022. Diese Sicherheitsleistung kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch als Zahlungsversprechen (Bankbürgschaft) eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts hinterlegt werden.

Die im Rahmen des DRSF geforderte Bankbürgschaft der jeweiligen Hausbank kann durch eine Bürgschaft der regionalen Bürgschaftsbank unterlegt werden. Die Bürgschaftsbank verbürgt ein Einzelaval oder einen Avalrahmen der Hausbank gegenüber dem Versicherer. So wird Ihrer Hausbank ein Teil des Risikos abgenommen und die Vergabe des Zahlungsversprechens erleichtert. Eine Barunterlegung kann vermieden werden und die Liquidität wird nicht belastet.

Wie können Bürgschaftsbanken unterstützen?
Die Deutschen Bürgschaftsbanken unterstützen Unternehmen, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen oder der Hausbank das Risiko zu groß ist. Die Bürgschaftsbanken verbürgen neben klassischen Förder- und Hausbankendarlehen auch weitere Kreditarten wie Avale und Gewährleistungen. Sie helfen bei der Strukturierung von Finanzierungen unter Berücksichtigung der staatlichen Beihilfevorgaben. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird aufgrund von COVID19 erst wieder ab 2022 erwartet.

Im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme bieten die Bürgschaftsbanken bis zur Bürgschaftssumme von EUR 250.000 ein erleichtertes Verfahren mit verkürzter Bewilligungsdauer an. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Unterlagen kann auf die Unternehmenslage per 31.12.2019 abgestellt werden.

Der Weg zur Bürgschaft im Hausbankenverfahren
Die Bürgschaften der Deutschen Bürgschaftsbanken werden im sogenannten Hausbankenverfahren ausgereicht. Die Hausbank kann auf eine Verbürgung des Zahlungsversprechens durch die regionale Bürgschaftsbank angesprochen werden.

Kontakt zu den Bürgschaftsbanken
In jedem Bundesland ist eine eigene Bürgschaftsbank aktiv. Passende Ansprechpartner sind auf der Website des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken abrufbar: https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder/. Neben dem Weg über die Hausbank ist die zuständige Bürgschaftsbank auch direkt über das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ erreichbar.

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