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Start der Überbrückungshilfe II

Ab heute können Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Ab heute können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattformwww.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

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