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Kommunalrichtlinie: Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020. Anträge können künftig ganzjährig eingereicht werden. Radverkehrsprojekte werden schon ab 5.000 Euro gefördert.

 

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit inbesondere auch kleinen Gemeinden größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen. Auch der vom Tourismus induzierte Verkehr in den Kommunen kann durch die geförderten Radverkehrkehrsprojekte nachhaltiger gestaltet werden.

Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi(at)fz-juelich.de.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de).

Weitere Informationen: https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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