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Corona-Hilfsprogramme für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen

Der Bundesrat hat abschließend über das umfassende Hilfspaket der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen entschieden. Auch wurde der Nachtragshaushalt final beschlossen. Damit stehen den Ländern die Gelder für Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige zur Verfügung. Zudem wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen.

Kleine Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse). Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen umfassende Kreditprogramme bei der KfW sowie Bürgschaften für Unternehmen zur Verfügung. Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Weitere Unterstützungmöglichkeiten bietet der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Volumen von rund 600 Mrd. Euro.

Informationen zu den Hilfsprogrammen stellt das BMWi hier bereit. Die Programme werden wir im Förderwegweiser mit der Kategorie "Liquiditätssicherung (Corona)" (Wofür benötigen Sie eine Förderung?) forderlaufend ergänzen. Über die Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern informieren wir auch auf unserem Corona-Navigator.

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