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Die Förderprogramme "Überbrückungshilfe III Plus" und "Neustarthilfe Plus" des Bundes wurden erweitert

Die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe wurden erweitert und verbessert: Mit den neuen Programmen "Überbrückungshilfe III Plus" und "Neustarthilfe Plus". Ab heute können die staatlichen Hilfen beantragt werden.

Die Neustarthilfe wurde erweitert und verbessert: Mit dem neuen Programm "Neustarthilfe Plus" werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Mit der "Überbrückungshilfe III Plus" unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche).

Ab heute können die staatlichen Hilfen bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Weitere Informationen, siehe Links.

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