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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)  

Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in

Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß

EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:

 

- Kleinstunternehmen

- Kleinunternehmen

- Mittlere Unternehmen

 

Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.

 

Antragsberechtigt sind auch:

- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)

- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)

- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten,

wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können

folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

 

- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der

innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere

Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von

Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

 

- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von

Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere

Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von

Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits

mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig

soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

 

Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen,

die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer

Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

 

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der

Zuwendung:

 

- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners

als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina

erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.

Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR

begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.

 

Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne

Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische

Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus

werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster

für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort

verlinkten Internetseiten veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

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