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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talenteentwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren. Finanziert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 3,5 Jahren, die konkrete Beispiele aus der Praxis liefern sollen. Im Bereich des Themas „Nachhaltiger Tourismus“ werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen ökologischen und digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit des Tourismusökosystems unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

 

• Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad

ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist

(DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50.000 Einwohner

zählt.

 

• Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten

anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 Prozent) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat

als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA

Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50.000 beträgt.

 

• Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten

städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische

Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung

(DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA

Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen

(federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50.000

beträgt.

 

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche

Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Alle Partner müssen in der EU ansässig sein.

Was wird gefördert?

Themen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-IA sind:

 

- Begrünung der Städte:

Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen.

 

- Nachhaltiger Tourismus:

Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.

 

- Talententwicklung in schrumpfenden Städten:

Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders and Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen der EUI-IA erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip. Das bedeutet, dass

Projekte zwar eine EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, aber alle Partner (federführende städtische Behörde, assoziierte städtische Behörden, Partner für die Projektdurchführung und Transferpartner), die EFRE-Mittel erhalten, mindestens 20 Prozent an öffentlichen oder privaten Beiträgen zur Ergänzung ihres Budgets entweder aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen (jedoch nicht aus einer anderen EU-Finanzierungsquelle) aufbringen müssen. Die Partnerbeiträge können in bar und/oder als Sachleistungen geleistet werden.

 

In einem Gesamtrahmen von 120 Mio. EUR kann jedes Projekt mit bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE kofinanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zu 100 Prozent papierlos über die EEP (https://eep.urban-initiative.eu/Account/Login?ReturnUrl=%2f).

 

Die Frist zur Einreichung des Antragsformulars und des Bestätigungsblatts endet am

05.10.2023 um 14.00 Uhr CEST.

 

Der 6. Start für EUI-IA Call 2 Projekte beginnt am 1. Juni 2024 und dauert 6 Monate bis zum 30. November 2024.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

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